Das BaFög mit einem Kredit zurückzahlen?

Monika Weber
25.11.2010

Studierende, die während ihres Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, beziehen die Hälfte der Beträge als Zuschuss, während die andere Hälfte in Form eines unverzinsten Darlehens gewährt wird. Die Pflicht zur Rückzahlung wird ausgesetzt, wenn der ehemalige Student nur über geringe Einkünfte verfügt.  

Banken bieten besonderes Darlehen

Auf der anderen Seite bietet der Staat einen Nachlass in Höhe von 50 % der Darlehenssumme an, wenn der im bezogenen BaFög enthaltene Darlehens-Anteil bei Beginn der Rückzahlungspflicht vollständig sofort zurückgezahlt wird. Einige Banken bieten ehemaligen Studenten ein besonderes Darlehen zum Zweck der sofortigen Tilgung des BaFög-Darlehens an. Dabei wird ein Kreditvertrag zu einem vergünstigten Zinssatz abgeschlossen. Voraussetzung ist im allgemeinen, dass der Kreditnehmer sich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befindet und kein Negativeintrag bei der Schufa vorliegt.  

Rückzahlungspflicht für ein BaFög Darlehen

Für den ehemaligen BaFög-Bezieher rechnet sich ein derartiges Kreditangebot, da die für die gesamte Laufzeit des Bankkredits anfallenden Zinsen deutlich weniger als 50 % der Darlehenssumme betragen.

Allerdings ist der Bankkredit zwingend gemäß der Vereinbarung mit dem Kreditinstitut zurückzuzahlen, während die Rückzahlungspflicht für ein BaFög Darlehen ausgesetzt wird, wenn das Einkommen auf einen Betrag unterhalb der maßgeblichen Bemessungsgrenze sinkt, was bei Arbeitslosigkeit in der Regel der Fall ist.  

Absicherung von Risiken

Darum ist die Aufnahme eines Bankkredits für die Rückzahlung des BaFög-Darlehens nur empfehlenswert, wenn sich der ehemalige Student recht sicher ist, dass keine wesentliche Verschlechterung seiner Einkommenssituation eintreten wird. Viele mögliche Verschlechterungen wie Arbeitslosigkeit lassen sich zwar auch bei einem Bankkredit absichern; eine derartige Versicherung verteuert jedoch die Kreditkosten nicht unerheblich.

 

Eine Absenkung der Raten kann auch mit einer privaten Bank vereinbart werden. In den meisten Fällen stimmt diese einem entsprechenden Antrag zu. Während jedoch das Darlehen aus den BaFög-Leistungen auch bei einem zeitweisen genehmigten Aussetzen der Rückzahlungen immer zinsfrei bleibt, lässt sich die Bank ein derartiges Entgegenkommen gut bezahlen.

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