Der Blankokredit
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Monika Weber 25.11.2010 |
Kredite, die ohne die Vereinbarung von bewertbaren Sicherheiten an Privatkunden vergeben werden, werden als Blankokredite bezeichnet. Hierbei verzichtet die Bank nicht völlig auf die Absicherung der Kreditvergabe, sondern greift vielmehr auf Kreditsicherheiten zurück, deren Werthaltigkeit nicht objektiv beurteilt werden kann. Nicht bewertbare Sicherheiten werden bewertbaren Sicherheiten häufig vorgezogen, da der Bank hierdurch weniger Aufwand und Kosten entstehen.
Zu den nicht bewertbaren Kreditsicherheiten zählen beispielsweise Bürgschaften, Lohn- und Gehaltsabtretungen sowie Negativerklärungen. Letztere kommen vor allem im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen zum Einsatz und verpflichten den Kreditnehmer die durch den Kredit finanzierte Immobilie nicht anderweitig als Sicherheit einzusetzen und grundpfandrechtlich zu belasten. Kreditsicherheiten, die nicht bewertet werden können, bergen für die kreditgebende Bank gewisse Risiken.
Anders als bei bewertbaren Sicherheiten wie verpfändetem Sparguthaben, Ansprüchen aus einer Lebensversicherung oder einer Grundschuld kann bei nicht bewertbaren Sicherheiten nicht gewährleistet werden, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ein Verlust für die Bank abgewendet werden kann. In einem solchen Falle erwirbt die Bank vor Gericht einen vollstreckbaren Titel gegen den Kreditnehmer und ist berechtigt die verbleibende Kreditschuld durch Zwangsvollstreckung einzutreiben.
geringe Kreditbeträge - geringes Risiko
Da allerdings nur ein Bruchteil aller Privatkredite Not leidend wird, d.h. nicht vertragsgemäß getilgt wird und auszufallen droht, ist die Bank nur selten dazu gezwungen vereinbarte Sicherheiten tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus werden durch Blankokredite verhältnismäßig geringe Kreditbeträge vergeben, um eventuelle Risiken von vorneherein möglichst gering zu halten.
Zu den Blankokrediten, die an private Kreditnehmer vergeben werden, zählen beispielsweise Kreditrahmen, die auf dem Girokonto eingerichtet werden, Kreditkarten, Ratenkredite sowie Bauspardarlehen, die einen Kreditbetrag von 10.000€ nicht übersteigen. Längerfristige oder umfangreiche Kredite werden nur dann als Blankokredite bewilligt, wenn der Kreditnehmer über eine außerordentlich gute Bonität verfügt.
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