Kredit für Freiberufler
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admin 14.02.2008 |
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die mit ihrem Einkommensnachweis ihr regelmäßiges festes Einkommen gegenüber einer Bank nachweisen können, haben Freiberufler einen schweren Stand.
Oft wird ihnen ein Kredit als Privatperson grundsätzlich verweigert, es sei denn die Bank hat sich auf das Herauslegen von Krediten an solche Personengruppen spezialisiert. Aus diesem Grund sollten sich Freiberufler schon bei einem Kreditvergleich im Internet informieren, welche Banken für einen Kreditantrag überhaupt in Frage kommen.
Ist eine solche Bank gefunden, muss der Freiberufler immer noch einige Hürden nehmen, um an einen Wunschkredit zur privaten Verwendung zu kommen. Die Banken stellen oft ganz konkrete Anforderungen an diese Klientel von Kunden. Sie verlangen unter anderem, dass der Freiberufler schon mindestens drei Jahre selbstständig tätig ist, dass er über eine ausreichende Bonität verfügen muss und natürlich keine negativen Einträge in der Schufa haben darf. Mit seinem Antrag muss der Freiberufler dann zusätzlich die letzten zwei Einkommenssteuerbescheide, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, einen formlosen unterzeichneten Vermögensstatus und eventuell sogar Bilanzen vorlegen.
Ist der Freiberufler in einer Branche tätig, die bei den Banken an sich ein hohes Ansehen genießt, wie zum Beispiel Steuerberater oder Rechtsanwälte, kann es sein, dass seinem Kreditwunsch ohne Weiteres entsprochen wird.
Freiberufler aus Risikobranchen haben aber trotzdem wenig Chancen auf einen Kredit.
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