Kredit mit Bürgschaft
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Monika Weber 26.11.2010 |
Gerade in der heutigen Zeit tuen sich viele Banken und Kreditinstitute besonders schwer, Kredite jeder Art an potentielle Kunden zu vergeben, sollten diese nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen. Diese können neben einem konstanten Gehaltsnachweis zudem aus jeglichem Eigentum bestehen, wie beispielsweise Immobilien oder hochwertigem Schmuck.
Sollten diese Nachweise nicht erbracht werden können, wie es bei arbeitslosen Personen in der Regel der Fall ist, erscheint hier eine solche Kreditvergabe als schier unmöglich. Einige Kreditunternehmen können jedoch auch in einer solchen scheinbar ausweglosen Situation Kapital verleihen, wofür allerdings eine entscheidende Voraussetzung geschaffen werden muss. Findet sich im näheren Bekanntenkreis oder der eigentlichen Verwandschaft eine durchaus solvente Person, kann diese als so genannter Bürge eingesetzt werden.
Somit könnte ein Kredit mit Bürgschaft aufgenommen werden, da die entsprechende Bank eine ausreichende Sicherheit besitzt, auch im Fall des Kapitalverlusts zumindest einen Großteil des verliehenen Geldes zurück erhalten zu können. Jedoch kann sich die Suche nach einem solchen Kreditunternehmen als durchaus problematisch herausstellen, da eben diese Entscheidung stets individuell getroffen wird.
Die Bedingungen für einen Kredit mit Bürgschaft
Hat der potentielle Konsument eine Bank gefunden, welche einen Kredit mit Bürgschaft anbietet, so müssen hierfür jedoch einige Bedingungen erfüllt werden. Der jeweils eingesetzte Bürge muss über ausreichend Kapital oder anderes Eigentum verfügen, um als möglicher Bürge für die Bank in Frage zu kommen. In der Regel ist jedoch gerade zweiteres der Fall und eine entsprechende Immobilie wird als entsprechende Bürgschaft eingesetzt.
Sollte nun der eigentliche Kredit, beziehungsweise die monatlichen Raten, nicht mehr gezahlt werden können, wird die Bank oder das Kreditinstitut nach mehreren Mahnbescheiden und Zahlungsaufforderungen eben dieses Wohneigentum in einer öffentlichen Versteigerung veräußern, um einen möglichst großen Anteil des geliehenen Kapitals auf diesem Weg erhalten zu können.
Ein Kredit mit Bürgschaft bietet neben der Möglichkeit, einen Kredit auch bei bestehender Arbeitslosigkeit aufnehmen zu können, zudem durchaus negative Aspekte. Daher sollte unbedingt vor entsprechender Aufnahme eines solchen Kredites unbedingt eine exakte Prüfung durchgeführt werden, ob ein solches Risiko eingegangen werden kann, da hierbei eine doch sehr große Verantwortung gegenüber dem befreundeten Immobilienbesitzer besteht.
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