Kredite für Arbeitslose

Monika Weber
01.06.2009

Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme

Für die Aufnahme eines Privatkredites ist es wichtig, dass der Antragsteller nachweisen kann, dass er nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sondern auch in der Lage ist den Kreditbetrag zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Beides ist gegeben, wenn der Antragsteller volljährig ist, rechtsgültige Verträge abschließen kann und ein regelmäßiges Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit bezieht. Im Weiteren sollte das Beschäftigungsverhältnis nicht befristet sein oder noch zur Probe bestehen. Erwerbstätige, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben in der Regel keine Schwierigkeiten attraktive Kreditangebote in Anspruch zu nehmen.

Finanzierungsmöglichkeiten für arbeitslose Kunden

Anders verhält es sich dagegen für Arbeitslose, die zur Deckung des privaten Finanzierungsbedarfs einen Kredit aufnehmen möchten. Obwohl Arbeitslose ebenfalls einen regelmäßigen Geldeingang nachweisen können, erzielen sie im Rahmen der Bonitätsprüfung, die die Bank vor jeder Kreditbewilligung durchführt, ein weniger gutes Ergebnis als Erwerbstätige. Folglich sieht die Bank Arbeitslose als weniger kreditwürdig an und verweigert oftmals eine Kreditvergabe mit dem Verweis auf ein höheres Ausfallrisiko. Allerdings gibt es mittlerweile neben Finanzdienstleistern, die auf die Vergabe von Arbeitslosenkrediten spezialisiert sind, auch immer mehr Banken, die sich unter Berücksichtigung einer umfangreichen Absicherung sowie einem gewissen Risikozuschlag auf den Zinssatz bereit erklären, Kredite an Arbeitslose zu vergeben. Als Kreditsicherheit kommt z.B. eine Bürgschaft in Frage, durch die sich ein erwerbstätiger Privatkunde mit guter Bonität verpflichtet, bei ausbleibenden Tilgungsleistungen des Kreditnehmers den Arbeitslosenkredit zurückzuzahlen. Darüber hinaus können auch alle weiteren banküblichen Sicherheiten zur Absicherung der Kreditvergabe herangezogen werden. Wenn keine Kreditsicherheiten zur Verfügung stehen hat der arbeitslose Kunde die Möglichkeit, den gewünschten Kredit zusammen mit einer zweiten Person aufzunehmen. Der zweite Kreditnehmer muss einer Erwerbstätigkeit nachgehen und hat durch den Abschluss des Kreditvertrages dieselben Rechte und Pflichten wie der erste Kreditnehmer.

Niedrige Raten durch eine lange Laufzeit

Um die finanziell eingeschränkte Situation des Kreditnehmers nicht zusätzlich zu belasten sollte vor der Aufnahme des Arbeitslosenkredites genau geprüft werden, wie hoch der Kreditbedarf ist und in welchem Umfang die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen mühelos beglichen werden können. Diese können durch eine lange Laufzeitvereinbarung reduziert werden. Im Weiteren ist auch ein Vergleich der Konditionen sinnvoll, um die Kosten der Kreditaufnahme möglichst gering zu halten.

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