Kredite für Hartz IV Empfänger
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Monika Weber 25.11.2010 |
Die volkstümlich als Hartz IV bezeichneten Sozialleistungen decken gerade die dringend erforderlichen Lebenshaltungskosten ab. Eine unvorhersehbare Ausgabe ist aus den Leistungen der Arbeitsagentur nicht zu bestreiten, sodass die Empfänger dieser Gelder auf Unterstützung angewiesen sind.
Ein Kredit ist jedoch im Normalfall nicht möglich, da das Einkommen nicht für die Rückzahlung ausreicht. Alleine auf Grund des zu geringen Einkommens werden Kreditanträge von Hartz IV Empfängern im Normalfall abgelehnt.
Möglichkeit der Kreditaufnahme
Dennoch besteht auch für diesen Personenkreis die Möglichkeit der Kreditaufnahme im begrenzten Umfang. Allerdings muss sich der Kreditnehmer fragen, ob er die Belastung tatsächlich tragen kann. Wenn Freunde ein kleines Darlehen ohne Zinsen und mit sehr geringen Rückzahlungbeträgen gewähren, ist die Rückzahlung im allgemeinen unproblematisch, zumal diese oft auch bereit sind, den Rückzahlungsplan nachträglich zu verändern.
Händlerkredit
Händlerkredite sind für Hartz IV Empfänger problematischer. Zwar verlangen viele Händler für kleine und mittlere Beträge nur die Vorlage der Maestro (EC) Karte und keinen Einkommensnachweis; Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung können jedoch die gesamte Forderung sofort fällig stellen.
Solange Hartz IV Empfänger ihr Girokonto weiterhin vereinbarungsgemäß führen, wird die Bank die EC Karte nicht zurückfordern; in der Schufa werden Unregelmäßigkeiten bei der Schuldenregulierung, nicht jedoch Angaben zum Arbeitsstatus, festgehalten. Somit haben Hartz IV Empfänger durchaus die Möglichkeit, einen Händlerkredit zu erhalten. Allerdings sind sie im eigenen Interesse gehalten, die mögliche Rückzahlung sorgfältig zu prüfen und beim geringsten Selbstzweifel auf den Kauf zu verzichten.
Pfandkredit
Ein Pfandkredit ist für jeden Kreditnehmer, der über einen beleihbaren Gegenstand verfügt, jederzeit ohne eine Prüfung seiner Kreditwürdigkeit zu erhalten, da das hinterlegte Pfand als Sicherheit dient. Im Falle der Nichteinlösung geht der als Pfand dienende Gegenstand verloren.
Gerade für Hartz IV Empfänger empfiehlt sich die Verpfändung ausschließlich von Gegenständen, welche nicht mit persönlichen Erinnerungen verbunden sind, da die Gefahr, das Pfand nicht einlösen zu können, nicht von der Hand zu weisen ist.
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