Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
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Christian Morgner 16.03.2011 |
Jeden Tag ereignen sich hunderte von Autounfällen auf deutschen Straßen. Die Wahrscheinlichkeit, als Autofahrer eines Tages selbst einmal von solch einem Ereignis betroffen zu sein, ist deshalb relativ hoch. Doch egal ob es sich nur um das Streifen eines anderen Wagens beim Einparken oder um einen schweren Unfall auf der Autobahn handelt, stellt sich stets die Frage, wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
Grundsätzliche Vorgehensweise beim Unfall
Zunächst einmal sollte man sich gegebenenfalls selbst außer Gefahr begeben. Dies kann notfalls auch heißen, die Fremdrettung im ersten Moment zu vernachlässigen und nur auf sich selbst zu achten. In diesem Zusammenhang ist es deshalb wichtig, die Unfallstelle abzusichern, indem beispielsweise ein Warndreieck aufgestellt oder der eigene Wagen von der Fahrbahn entfernt wird. Erst wenn klar ist, dass keine unmittelbare Gefahr mehr von der Unfallstelle ausgeht, kann man damit beginnen, sich um weitere Beteiligte zu kümmern. Nachdem alle Gefahren beseitigt sind und sich um eventuelle Verletzte gekümmert wurde, kann damit begonnen werden, alle wichtigen Randdaten des Unfalls festzuhalten. Dies wären vor allem die Kennzeichen, Personalien der beteiligten Personen und Versicherungsdaten. Sobald klar ist, dass es sich um einen größeren Gesamtschaden handelt, sollte zudem stets die Polizei eingeschaltet werden. Nun kann man sich um Beweise kümmern, indem beispielsweise ein Bild von der Unfallstelle gemacht oder die Identität von Zeugen festgehalten wird.
Verhaltensweise nach dem Unfall
Die Frage "Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?" bezieht sich natürlich nicht nur auf die direkten Ereignisse nach dem Vorfall selbst, sondern auch auf die weiteren Schritte, welche nun eingeleitet werden müssen. Zunächst einmal sollte man innerhalb von einer Woche die eigene Versicherung informieren. Darüber hinaus sollte man auch einen Kostenvoranschlag bzw. ein Schadensgutachten erstellen lassen. Welche der beiden Varianten man wählt, hängt vom geschätzten Gesamtschaden ab. Beträgt dieser mehr als circa 600 Euro, dann ist die zweite Variante des Schadensgutachtens zu wählen. Darüber hinaus sollte man sich auch noch alle Schäden bescheinigen lassen, welche dann schriftlich bei der Versicherung geltend gemacht werden können.
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