Private Rentenversicherung
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admin 29.05.2009 |
Die private Rentenversicherung dient der Schließung oder Verringerung der als Rentenlücke bezeichneteten Mindereinnahmen nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Anbieter werben damit, dass bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren nur 17 % der Zahlungen als Ertragsanteil steuerpflichtig sind. Das ist zwar richtig, jedoch wirken sich Einzahlungen auf einen privaten Rentenvertrag nicht steuermindernd aus und führen nicht, wie zum Beispiel Riester-Verträge, zu staatlichen Zulagen.
Dennoch sind sie sinnvoll, wenn der für eine Riester-Anlage in Frage kommende Betrag bereits ausgeschöpft ist oder der Anleger nicht förderungswürdig ist.
klassische Form der privaten Rentenversicherung
Bei der klassischen Form der privaten Rentenversicherung wird nach Erreichen des Rentenalters monatlich, einige Versicherungen bevorzugen abweichend die vierteljährliche Zahlung, ein Betrag ausgezahlt, der sich aus einem Garantie-Betrag und einem Gewinnanteil zusammensetzt.
Verträge der privaten Rentenversicherung unterscheiden sich in einigen wesentlichen Details. So ist die lebenslange Auszahlung nicht in jedem Fall garantiert, sondern nach dem Aufbrauchen des vorhandenen Geldes erlischt manchmal der Anspruch. Ein derartiger Vertrag verschiebt die möglicherweise drohende Altersarmut bei einem langen Leben, welches sich fast jeder wünscht, lediglich in ein hohes Alter. Da die Verbraucher kritischer geworden sind und derartige Verträge kaum noch nachfragen, werden sie erfreulicherweise immer seltener angeboten.
Rentengarantie-Zeit
Ein zweiter Unterschied besteht in der Rentengarantie-Zeit. Die Rente wird mindestens eine bestimmte Anzahl an Jahren gezahlt, bei einem vorzeitigen Tod des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen. Hierbei kann der Vertragsnehmer eine Person seiner Wahl als Empfänger bestimmen. Verträge ohne Garantiezeit versprechen zwar eine bessere Rendite, bergen aber die Gefahr, dass nicht alle eingezahlten Gelder von der Versicherung ausgezahlt werden müssen.
Beim Tod während der Ansparphase werden in der Regel lediglich die bis dahin gezahlten Beiträge erstattet.
Einige private Rentenversicherungen bieten dem Kunden einen vorgezogenen Rentenbeginn an, sobald ein bestimmter Garantie-Satz erreicht ist. Dies erhöht die Flexibilität des Angebotes.
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