Hausrat und Scheidung
Wie verteilt man nun den Hausrat, wenn man getrennt lebt und die Scheidung naht? Sofern der Hausrat zwischen den Ehegatten in der Zeit bis zur Scheidung noch nicht endgültig verteilt wurde, kann nun mit der Entscheidung über die Ehescheidung eine Zuweisung des Hausrats oder von Teilen des Hausrats nach der Hausratsverordnung erfolgen.
Bei der vorläufigen wie auch bei der endgültigen Aufteilung des Hausrates kommt es auf
die Gesamtsituation an: wer ist auf was angewiesen? Ist beispielsweise der Ehemann berufstätig und benötigt er das Auto, um zur Arbeitsstelle zu gelangen, so weist das Familiengericht ihm das Auto zu. Grade im Beispielsfall Auto kommt auch eine Ausgleichszahlung für den Ehegatten in Frage, dem im Rahmen einer Auseinandersetzung nach der Hausrat Verordnung der PKW nicht zugewiesen wird. Dessen Höhe bestimmt sich nach dem Wert des PKW zur Zeit der Auseinandersetzung.
Aber was gehört sonst noch zum Hausrat? Aus der familienrechtlichen Rechtsprechung ist abzuleiten, dass zum Hausrat gerade nicht solche Gegenstände gehören, die nur den individuellen Bedürfnissen oder den persönlichen Interessen eines Ehegatten dienen, wie zum Beispiel Bekleidung, Schmuck, Familienandenken, Münzsammlungen oder sonstige Sammlungen. Gegenstände, die laufend der gemeinsamen Benutzung unterliegen, sind Gegenstände des gemeinsamen Hausrats. Dies gilt auch für wertvolle antike Gegenstände, die der Möblierung des gemeinsamen Hauses dienen und entsprechend genutzt werden.
Hausrat, der nach den Regeln der Hausratverordnung verteilt werden kann, unterfällt nicht den Regelungen über den Zugewinnausgleich und ist damit eben gerade nicht eine güterrechtliche Frage im Zusammenhang mit der Ehescheidung. Folge: auch wenn der Güterstand der Gütertrennung vereinbart worden ist, so hindert das nicht, gleichwohl vom Scheidungsanwalt ein Verfahren auf Auseinandersetzung des Hausrates beantragen zu lassen.
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