Scheidung von zu Hause aus
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Redaktion 29.03.2011 |
In Deutschlands Großstädten wird fast jede zweite Ehe geschieden. Nicht immer muss eine solche Scheidung kompliziert sein. Gerade wenn beide Ehegatten berufstätig sind, aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind und die Ehe wohlmöglich auch noch nicht allzu lange gedauert hat, ist ein Besuch bei einem Rechtsanwalt oftmals gar nicht erforderlich.
In solchen Fällen bietet es sich an, die Scheidung online einzuleiten. Dabei beauftragt der scheidungswillige Ehegatte einen Rechtsanwalt per Internet mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens. Die erforderlichen Daten teilt der zukünftige Mandant dem Anwalt in einem Formular mit, welches der Rechtsanwalt zur Verfügung stellt. Dabei sollte der Mandant darauf achten, dass das Formular über eine sichere Internetverbindung gesendet wird, damit die Daten nicht von Unbeteiligten gelesen werden können.
Der Anwalt benötigt dann von dem Mandanten noch eine Heiratsurkunde, um den Scheidungsantrag, der bei dem jeweils zuständigen Familiengericht eingereicht wird, vorzubereiten. Mit Einreichung des Scheidungsantrags beginnt das Verfahren zur Ehescheidung. Wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, müssen für diese Kinder auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden.
Sofern der Versorgungsausgleich nicht von den Ehegatten durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen ist, leitet das Gericht dann das Verfahren zum Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ein. Liegen die Auskünfte aller Versorgungsträger (Rentenversicherer, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge) vor, wird seitens des Gerichts ein Scheidungstermin anberaumt, zu dem die Ehegatten und der Rechtsanwalt erscheinen. In diesem Termin werden die Ehegatten gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnen. Insofern unterscheidet sich eine Onlinescheidung nicht von sonstigen Scheidungen.
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