Verstärkt die Abgeltungssteuer den Boom beim Tagesgeld?

Monika Weber
17.06.2009

Tagesgeldkonten für Privatpersonen haben sich erst eingebürgert, als Anfang dieses Jahrhunderts der Aktienmarkt schwächelte. Private Anleger waren nicht weiterhin bereit, an der Börse ein Risiko einzugehen, wollten sich aber auch nicht mehr mit den geringen Zinsen begnügen, die ihnen ein Sparbuch versprach. Nicht wenige Banken unternehmen den Versuch, ihre Tagsgeldkunden erneut von Geldanlagen an der Börse zu überzeugen, sei es in Form von Fonds oder direktem Aktien-Kauf.  

Gemeinsamkeit zwischen Tagesgeld und Aktien

Die Gemeinsamkeit zwischen Tagesgeld und Aktien besteht darin, dass bei beiden Anlageformen der Sparer sein Geld jederzeit zurückerhalten kann, wobei er bei Wertpapieren allerdings das Kursrisiko trägt. Die Verzinsung beim Tagesgeld steht fest, während der mögliche Gewinn bei Aktien sich aus der Dividende und einem möglichen Kurszuwachs zusammensetzt.  

steuerlichen Aspekte

Letztmalig in diesem Jahr bieten Aktien aus steuerlichen Aspekten einen nicht unerheblichen Vorteil. Dividenden werden lediglich mit der Hälfte ihres Ertrages steuerlich erfasst, während Kursgewinne steuerfrei bleiben, wenn die Papiere mindestens ein Jahr lang gehalten wurden. Ab dem Jahr 2009 unterliegen Dividenden der vollen Abgeltungssteuer, während Kursgewinne unabhängig von der Haltezeit nur noch für die Papiere von der Steuer befreit sind, die spätestens in diesem Jahr erworben wurden. Zusätzlich sind die Kosten für das Depot nicht mehr als Werbungskosten absetzbar. Die Erwartung, dass in der zweiten Jahreshälfte Privatanleger vermehrt Aktien kaufen, um in den Genuss der steuerfreien Veräußerungsmöglichkeit zu kommen, hat sich nicht erfüllt. Statt dessen legen diese noch mehr Geld als bisher auf Tagesgeldkonten an, sodass sich der Anteil von Privatpersonen am Aktienbesitz weiterhin verringert.  

Streubesitz an Unternehmen

Diese Entwicklung ist zu bedauern, da der Streubesitz an Unternehmen als ein Element der Sozialen Marktwirtschaft gilt. Desgleichen ist es verständlich, wenn Anleger nach Beendigung des steuerlichen Vorteils von Aktienbesitz vermehrt diese nicht ganz risikofreie Anlageform aufgeben.

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