Kinder als Zeugen vor Gericht, Seite 13
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Redaktion 28.02.2011 |
3.3. Lüge und Täuschung Kindliche
Fähigkeit zur bewussten verbalen Täuschung hat eine besondere forensische Bedeutung. Die Voraussetzung dafür ist nämlich nicht nur das „Verständnis falschen Glaubens“, sondern es kommen auch motivationale Aspekte zum Tragen. Erst ab dem Alter von zehn bis elf Jahren können Kinder sowohl den Aspekt der faktischen Richtigkeit/Falschheit und die Intention des Senders berücksichtigen und haben damit ein differenziertes Verständnis von Lüge. Im Alter von fünf bis sechs Jahren erfolgt ein deutlicher Fortschritt im konzeptuellen Verständnis von Lüge.
Kinder können jetzt zwischen wahr und falsch unterscheiden und haben ein bereichsübergreifendes Verständnis von Lüge, berücksichtigen aber nur den Wahrheitsaspekt und nicht die motivationale Intention einer Falschaussage. Bei der Produktion von Lügen scheitern Drei- bis Sechsjährige selbst bei einem sehr geringen Anforderungspotential (Ja-Nein-Fragen) und verraten sich durch nonverbale Zeichen. Aber warum ist lügen so schwer? Greuel (2001, S. 238) gibt darauf eine Antwort, die alle notwendigen Facetten des Lügens aufzeigt: „Die erfolgreiche Lüge setzt nicht nur voraus, beim Gegenüber eine vom eigenen „Wissen“ abweichende, falsche Überzeugung hervorzurufen, sondern gleichzeitig auch reaktive Abgleichungsprozesse des Interaktionspartners mit ins Kalkül zu ziehen und dies antizipierend – sowohl im Hinblick auf die Bewertung des Aussageinhalts als auch der Aussagemotivation – gezielt zu unterlaufen.“
Unter welchen Bedingungen sind Kinder überhaupt in der Lage zu lügen? Ab vier Jahren lügen Kinder, um eigene Regelverstöße zu verheimlichen, also um sich vor negativen Sanktionen zu schützen. Dabei handelt es sich aber eher um fälschliche Verneinung, als um fiktive Produktion von Sachverhalten. Das wird von einigen Autoren noch nicht als lügen bezeichnet. Später versuchen Kinder durch ihre falschen Aussagen auch andere vertraute Personen (Freunde, Eltern) vor Sanktionen zu schützen. Besonders interessant ist in dieser Hinsicht das Phänomen des „coaching“. Es konnte nachgewiesen werden, dass Vorschulkinder durchaus in der Lage sind, von ihnen beobachtetes Verhalten durch entsprechende, wiederholte Instruktion durch eine Vertrauensperson zu verneinen, wobei Dreijährige (in diesem Fall) ihre Mutter deutlich häufiger verrieten als Fünfjährige. Die Motivation zur Lüge bezieht sich in diesem Fall wohl auf das Einhalten von Versprechen und um peinliche Situationen vermeiden.
Bei der Befragung des Kindes zu potentiellem sexuellem Missbrauch und bei verdacht auf PAS ist die Kenntnis dieses Phänomens von immenser Wichtigkeit, gerade weil Kinder selten von sich aus von unangenehmen körperlichen Kontakten berichten. Für die Glaubhaftigkeitsbegutachtung kann man also zusammenfassen, dass die Voraussetzungen für eine zuverlässige Aussage ab vier Jahren gegeben sind, die Fähigkeit zur intentionalen Falschaussage jedoch nicht vor dem achten Lebensjahr zu erwarten ist.
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