Kinder als Zeugen vor Gericht, Seite 17

Redaktion
28.02.2011
Kinder als Zeugen vor Gericht

4.3. Exploration

Im folgenden soll die Exploration als der Königsweg und somit wichtigstes Beispiel der aussagepsychologischen Begutachtung in verkürzter Weise beschrieben werden. Erhebung individueller Vergleichsstandards „Exploration ist die mit psychologischer Sachkunde vorgenommene nichtstandardisierte mündliche Befragung eines einzelnen Menschen durch einen einzelnen Gesprächsführer mit dem Ziel, Aufschluss zu erhalten über das Individuum und seine Welt“ (Undeutsch 1983). Prinzipiell kann der Erlebnisgehalt einer Aussage nur überprüft werden, wenn er im Verhältnis zu den individuellen Leistungsbesonderheiten des Kindes gesehen wird.

Unter dem sog. funktionalen Aspekt ist insofern zuerst die Aussagetüchtigkeit im Rahmen einer fallneutralen Exploration zu beurteilen. Hierzu gehört u. a. auch die Überprüfung des Sprachverhaltens wie z. B. von Frage- und Begriffsverständnis, außerdem der Umfang des bereichsspezifischen Wissens (sehr wichtig bei Verfahren zu sexuellem Missbrauch), die individuelle Neigung suggestiver Beeinflussung nachzugeben (Überprüfung an fallneutralem Material) und weitere in Kapitel 3 erläuterte kognitive Voraussetzungen und Besonderheiten.

Bei zumindest grundlegend bestätigter Aussagetüchtigkeit, können Daten zur Generierung einer Baseline der Aussagequalität erhoben werden, so beispielsweise die Neigung einer Person auch erfundenen Geschichten inhaltliche besondere Details hinzuzufügen, bzw. in erlebnisgestützten Berichten wichtige Wirklichkeitsmerkmale wegzulassen, mit dem Ziel, bei der späteren Befragung die diagnostische Valenz der jeweiligen Qualitätsmerkmale erlebnisbasierter Aussagen besser abschätzen zu können.

Exploration zum Schilderungssachverhalt

Das Ziel der Exploration selbst ist die sowohl umfassende und wirklichkeitsgetreue, aber gleichzeitig auch unbeeinflusste und somit zuverlässige Erlebnisreproduktion. Das bedeutet, dass die Explorationstechnik und die Befragungssituation dergestalt sein sollten, dass sowohl eine möglichst große Menge an Gedächtnisinhalten reproduziert werden kann, die jedoch nicht durch inhaltliche Vorgaben und Suggestionen verfälscht wird. Dem wird am ehesten ein multidimensionales Explorationsmodell gerecht. Durch offene, inhaltsleere Anstoßfragen wird der Zeuge veranlasst, das Geschehen in eigenen Worten und mit eigenen Akzentsetzungen zu erzählen.

Erst wenn auf diesem Wege keine neuen Informationen mehr zu gewinnen sind, müssen Unklarheiten und nicht nachvollziehbare Aspekte durch gezielteres Nachfragen geklärt werden. Sobald allerdings wieder Details berichtet werden, empfiehlt es sich, wieder auf die Ebene des freien Berichts zu wechseln. Wie schon weiter oben erläutert beruhen Verfälschungen der Aussage bei Kindern in der Regel auf Befragungsfehlern der Erwachsenen, die durch eine Berücksichtigung der entwicklungspsychologischen Besonderheiten und eine dementsprechende Anpassung der Befragungsform an das jeweilige Entwicklungsniveau des Kindes vermieden werden können.

Das beginnt bei der Abklärung, ob das Kind abstrakte Fragepartikel (Wer?, Wo?, Was?, Wie? etc.) versteht. Auch die folgenden Einschränkungen des Begriffs- und Frageverständnisses sollten unbedingt beachtet werden. Vorschulkinder können sich nicht auf mehr als einen thematischen Aspekt (= ein Verb) konzentrieren, weshalb mit syntaktisch einfachen Fragen gearbeitet werden muss, die dem Grundsatz der „single idea“ folgen. Kindergartenkinder unterliegen einer starken Ja-Sage-Tendenz bei geschlossenen Ja-Nein-Fragen. Auch die Verwendung von Relativ- und Propositionalsätzen bereitet Kinder große Schwierigkeiten, mit der Verwendung von Passiv-Konstruktionen und doppelten Verneinungen habe sogar Jugendliche noch Probleme. Weitere wichtige Aspekte der Exploration vor allem bei Aussagen über etwaige Missbrauchserfahrungen des Kindes sind die Aussageentstehung und die Aussageentwicklung.

Bei der Aussageenstehung ist zu erfragen, wem sich das Kind in was für einer Situation erstmals anvertraut hat. Hat es sich spontan offenbart oder wurde die Aussage reaktiv auf wiederholte Fragen in einem bei Trennung, Scheidung und evtl. Missbrauch generell herrschendem Verdachtsklima gegenüber dem Beschuldigten vorgebracht? Die Analyse der Aussageentwicklung hingegen bezieht sich auch die Rekonstruktion vorangegangener Befragungssituationen und dabei potentiell entstandenen Verfälschungen durch suggestive Fragetechniken, einseitige Hypothesen und Erwartungshaltungen.

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