Kinder als Zeugen vor Gericht, Seite 4

Redaktion
28.02.2011
Kinder als Zeugen vor Gericht

1. Rolle des Verfahrenspflegers, psychologischen Sachverständigen / Gutachters

1.1. Verfahrenspfleger

Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wurde nach § 50 FGG dem Kind bei besonderen familialen Konfliktlagen wie hochstrittigen Scheidungen, Adoptionen usw. ein Verfahrenspfleger im Sinne eines „Anwalt des Kindes“ zur Seite gestellt, um die Rechtsposition des Kindes zu stärken. Für die Zeit der Gerichtsverhandlung tritt der Verfahrenspfleger and die Stelle des gesetzlichen Vertreters und übernimmt die Verantwortung, die Kindesinteressen in das Verfahren einzubringen. Die Aufgabe des Verfahrenspflegers, der durch das Gericht bestellt wird, können in erster Linie Juristen, aber auch Psychologen oder Sozialpädagogen übernehmen. Es sind aus psychologischer Sicht unterschiedliche Begründungen möglich, die die Bestellung eines Verfahrenspflegers sinnvoll erscheinen lassen.

Da Kinder als den Erwachsenen gleichberechtigt anerkannt sind, muss ihnen vor allem in Fällen von unüberbrückbaren Interessenskollisionen eine eigene Interessensvertretung zugestanden werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um schwerwiegende Interessensgegensätze zwischen Kind und Sorgeberechtigten (z. B. in strittigen Fällen von Sorgerechts- oder Umgangsverfahren), bei Sorgerechtsentzug wegen Kindesgefährdung (z. B. psychische Erkrankung der Eltern, Missbrauch etc.), bei Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson oder dem Ehegatten/Lebenspartner/Umgangsberechtigten, bei Unterbringung des Kindes z. B. in einer psychiatrischen Klinik und bei Adoption oder Aufhebung der Adoption. Außerdem kann ein Verfahrenspfleger bei vom Gericht angeordnetem betreutem Umgang eingesetzt werden.

Es wurde verschiedentlich Kritik am Einsatz eines Verfahrenspflegers geäußert, da das Kind weiterhin als Objekt der Rechtsordnung betrachtet werde und sich der Prozess nur unnötig verkompliziere, da eine weitere antrags- und beschwerdeberechtigte Konfliktpartei hinzutrete. Dagegen ist einzuwenden, dass durch das Hinzuziehen eines qualifizierten Verfahrenspflegers dem Kind die notwendige Unterstützung gegeben werden kann, eine schwierige belastende Situation schadlos zu überstehen und zu meistern.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Autoreninformation

Bild des Benutzers Redaktion

mehr vom Autor

Bild, Autorenname und Anmeldedatum

Einen Kredit aufzunehmen, ist heute viel einfacher als früher, wo man zunächst einen Termin beim Bankberater vereinbaren musste, dann ein...
Ein Tagesgeldkonto ist ein Konto, über das der Kunde täglich verfügen kann. Das Konto hat keine Kündigungsfristen und gewährt relativ hohe...
Die Kinder wachsen unheimlich schnell. Im jeder Lebensphase müssen sich Eltern mit verschiedenen Gafahren konfrontieren. Babys können in...
Was Michael Schumacher für den Motorsport, Michael Jordan für den Basketball und Pele für den Fußball waren, das ist der Schweizer Roger...

lesen Sie weiter

neue Beiträge

lesen Sie weiter