KFZ Steuer berechnen

Meik Puppe
28.04.2011
KFZ Steuer berechnen

Die KFZ-Steuer gehört zu den regelmäßigen Ausgaben, mit denen man als Fahrzeughalter neben dem Versicherungsschutz für sein Automobil rechnen muss. Um die KFZ Steuer berechnen zu können, war es bis vor wenigen Jahren noch mühelos möglich, sich an festen Tabellen zu orientieren, die einen klaren Überblick über die zu erwartende Steuerlast mit sich brachten. Mittlerweile hat jedoch aus ökologischen Gründen eine Umstellung in der Berechnungsgrundlage stattgefunden, so dass es für den Laien in Versicherungsfragen nicht mehr zu einfach ist, sich die KFZ Steuer berechnen zu können. Grundlegende Informationen zur Höhe der Besteuerung lassen sich jedoch weiterhin vielerorts einholen.

Abgasnormen und Verbrauch als Richtlinie

Seit dem Jahr 2009 hat eine wesentliche Änderung für die KFZ-Steuer stattgefunden. Zwar wurde sich für die Berechnung nicht ganz vom Hubraum des Motors gelöst, der immer noch als Rechengröße mit in die Besteuerung eines Fahrzeugs einspielt. Deutlich wichtiger sind jedoch die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs geworden, vereinfacht gesprochen also die Umweltbelastung, die man als Fahrer eines entsprechenden Fabrikates zu verantworten hat. Wer z.B. noch keinen geregelten Katalysator in sein älteres Fahrzeug eingebaut hat, würde durch die Neuregelung deutlich stärker bei der Besteuerung zur Kasse gebeten, selbst wenn der Hubraum und die hiermit verbundene Leistung des Fahrzeugs eher im niedrigen Bereich anzusetzen sind.

Übergangfrist soll beim Sparen helfen

Um das neue Steuersystem nicht zu ungerecht zu gestalten und Fahrer älterer Autos nicht übermäßig zu belasten, gilt für die neue Besteuerung von Fahrzeugen eine Übergangszeit. Zur neuen Besteuerung kommt es alleine für Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2008 angemeldet wurden, für alle bereits im Straßenverkehr angemeldeten, älteren Fabrikate gilt bis zum Jahr 2012 eine Übergangszeit, in der man noch nicht die abgeänderte Besteuerung befürchten muss. Diese wird dann flächendeckend ab dem Jahr 2013 gültig und macht es so für Fahrzeughalter älterer Fabrikate lohnenswert, sich noch vorher nach einem neuen Fahrzeug umzuschauen. Nur auf diese Weise kann eine übermäßig hohe Steuerlast verhindert werden. Sonderregelungen gibt es zudem auch für Halter von Diesel-LKW, die eine feste steuerliche Befreiung zwischen den Jahren 2011 bis 2013, erst hiernach muss durch den Halter eines solchen Fahrzeugs der neue Steuersatz bezahlt werden, der bei LKW ohnehin höher ausfällt.

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