Rostschutzgarantie
|
|
Redaktion 25.01.2011 |
Immer mehr Fahrzeughersteller verkaufen ihre Autos mit einer Rostschutzgarantie. Doch was bedeutet das für den Käufer und inwiefern wird eine solche Garantie auch tatsächlich von den Verkäufern anerkannt? All diesen Fragen sind wir ein wenig genauer auf den Grund gegangen.
Was ist eine Rostschutzgarantie?
Eine Rostschutzgarantie besagt, dass der Hersteller eine Garantie auf das Metall des Autos ausspricht. Je nach Anbieter wird eine solche Rostschutzgarantie über einige Jahre – manchmal sogar bis zu 10 Jahre lang – geboten. Es sollen in dieser Zeit keinerlei Roststellen am Fahrzeug auftreten. Dies gilt zumindest teilweise, denn natürlich lässt sich Rost nicht immer vermeiden.
Wann greift eine solche Garantie?
Es ist nicht ganz einfach, dem Hersteller zu beweisen, dass Rost nicht etwa durch Eigenverschulden aufgetreten ist. Nehmen wir an, es handle sich um ein Fahrzeug mit Fließheck. Bei älteren Fahrzeugmodellen zeigt sich bereits nach wenigen Jahren, dass die Stellen an der Heckscheibe mit Rost belastet sind, weil sich dort das Regenwasser am schnellsten ansammelt und womöglich unter den Lack zieht. Diese typischen Stellen sollen durch eine Rostschutzgarantie abgedeckt werden, denn dort darf bei Neufahrzeugen kein Rost mehr auftreten.
Rost durch Steinschlag
Streusalz, Rollsplit und auch Steinschläge von oben können zu Lackschäden führen, welche nach einer Weile rostig werden. Meist ist es dann schwer, den Autohändler auf seine zugesicherte Prostschutzgarantie „festzunageln“. Hier ist es abhängig vom Anbieter, ob dieser dazu bereit ist, eine Reparatur ohne anfallende Eigenbeteiligung durchzuführen. Meist gestaltet sich dieser Kampf um die Garantie jedoch aussichtslos.
Was ist zu beachten?
Zunächst einmal muss eine Rostschutzgarantie auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt sein. Wie lange diese Garantie gilt, ist abhängig vom Anbieter und wird gegebenenfalls im dafür vorgesehenen Kaufvertrag festgehalten. Wer sich die Garantie schriftlich geben lässt, darf auch auf sein Recht plädieren, sofern die Roststellen nicht durch Eigenverschulden aufgetreten sind, sondern durch eine womöglich falsche Bauweise des Fahrzeuges. Es gibt zwar viele Autohersteller, die eine Garantie versprechen, doch ob diese dann auch tatsächlich gewährleistet ist, hängt vom altbekannten „Kleingedruckten“ ab.
Garantie und Kulanz
Schon vor dem Neuwagenkauf sollte abgeklärt werden, ob das Fahrzeug nun tatsächlich gegen Rost „versichert“ ist, oder ob der verkaufende Händler mögliche Schäden eventuell sogar auf Kulanz repariert. Eine Rostschutzgarantie ist schließlich keine Garantie dafür, dass auftretende Roststellen auch nach 10 Jahren noch kostenfrei beseitigt werden.
mehr vom Autor
lesen Sie weiter
-
Claudia Haut16.02.2011
-
Oliver Schoch05.05.2011
-
Redaktion02.03.2011
-
Redaktion04.03.2011
-
Redaktion26.11.2010
neue Beiträge
-
Tobias19.04.2012
-
Tobias05.04.2012
-
Tobias25.03.2012
-
Tobias20.03.2012
-
Tobias27.02.2012
lesen Sie weiter
-
Cornelia Gschiel29.12.2010
-
Cornelia Gschiel02.01.2011
-
Redaktion06.11.2007
-
Redaktion25.11.2010
-
Claudia Haut14.02.2011










