Wie kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen?

Andreas Müller
16.12.2010

1. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigen Sie z. B. für die Verlängerung von Konzessionen, als Nachweis, dass eine fällige Grunderwerbssteuer bezahlt wurde oder bei der Einholung öffentlicher Aufträge. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von dem für sie zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sind Sie sich nicht sicher, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so finden Sie Angaben darüber auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Haben Sie noch keine Steuernummer, so ist in der Regel das Finanzamt zuständig, das Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.



2. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann persönlich, auf dem Postweg, per Telefax oder online angefordert werden. Allerdings bieten nicht alle Finanzämter diese Services gleichermaßen an. Um herauszufinden, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie entweder direkt im Amt anrufen oder sich auf den im Internet zugängigen Bürgerservices-Seiten informieren.



3. Wie kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen: Postweg

Das Formular für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie direkt beim Finanzamt oder online zum Ausdrucken. Für das Formular werden – neben Adress- und Personenstandsangaben – folgende Informationen benötigt:



- Ihre Personenkontonummer (falls vorhanden);

- Ihr zuständiges Finanzamt und Ihre Steuernummer;

- der Verwendungszweck bzw. der Grund für die Beantragung der Bescheinigung.



Haben Sie den Antrag ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben, so muss dem Brief noch eine Kopie des Personalausweises oder Passes beigefügt werden. Können oder wollen Sie die Bescheinigung nicht selbst abholen, so fügen Sie dem Antrag zudem eine schriftliche Vollmacht für eine andere Person bei. Die Bescheinigung kann allerdings auf Wunsch auch auf dem Postweg zugesandt werden.



4. Wie kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen: online

Einige Finanzämter bieten es bereits an, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt online zu beantragen. Ist dies an Ihrem Ort der Fall, gehen Sie in den Formularservice des zuständigen Amtes und laden sich das entsprechende Formular herunter. Sie können das Formular direkt am PC ausfüllen und an das zuständige Finanzamt weiterleiten. Wollen Sie eine Empfangsbestätigung erhalten, so müssen Sie hierfür – zusätzlich zu den unter Punkt 3 genannten Informationen – eine gültige E-Mail-Adresse eingeben.



5. Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung werden in der Regel Gebühren erhoben. Die Höhe ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Gebühr können Sie entweder beim Abholen der Bescheinigung entrichten oder – bei postalischer oder elektronischer Übermittlung – überweisen.

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