Wie schreibt man eine Kündigung?
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Maria Halber 16.12.2010 |
Wer als Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis von sich aus kündigt, sollte - der rechtlichen Wirksamkeit wegen - einige gesetzliche Vorschriften unbedingt beachten. Doch wie schreibt man eine Kündigung richtig?
Die Schriftform
Zunächst ist zur Rechtswirksamkeit die richtige Formulierung des Kündigungsschreibens von Bedeutung. Sie sollte daher unbedingt die Anschrift des Unternehmens und natürlich auch die eigene Adresse enthalten. Auch die persönliche Anrede mit dem Namen des Chefs oder des Personalleiters sind angebracht und nicht nur als pure Höflichkeitsfloskel anzusehen.
Der Kündigungszeitpunkt muss klar definiert werden - natürlich unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen.
Die Kündigung muss immer schriftlich verfasst werden und eigenhändig unterschrieben werden. Kündigungen, die lediglich mündlich ausgesprochen oder via Fax oder E-Mail versandt werden, sind in der Regel nicht ausreichend.
Der kündigende Arbeitnehmer muss, im Gegensatz zum Arbeitgeber, nur dann einen Kündigungsgrund angeben, wenn er fristlos kündigt. Dieser Grund entscheidet nämlich letztendlich darüber, ob eine fristlose Kündigung überhaupt möglich ist. Bei einer fristgerechten Kündigung muss kein Grund angegeben werden.
Das Arbeitszeugnis und die Kündigungsübergabe
Die Kündigung sollte unbedingt die Bitte nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis enthalten und mit freundlichen Abschiedsworten beendet werden. Es bringt nämlich keine Pluspunkte, wenn man sich sm Ende durch Unhöflichkeit Feinde macht, denn möglicherweise trifft man sich eines Tages wieder - wie peinlich!
Um die Leserlichkeit des Kündigungsschreibens zu garantieren, sollte es zweckmäßigerweise mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschrieben werden. So kann sichergestellt werden, dass keine Missverständnisse auf Grund von Unleserlichkeiten zustande kommen.
Die Kündigung sollte nun unbedingt entweder persönlich in der Personalabteilung abzugeben oder per Einschreiben versandt werden. Wer hier den persönlichen Weg wählt sollte es aber keinesfalls versäumen, sich den Empfang des Schreibens per Quittung bestätigen zu lassen.
Die Einhaltung der Kündigungsfristen
Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung ist es zwingend nötig, die vorgegebenen Kündigungsfristen einzuhalten. Diese Fristen sind normalerweise im Arbeitsvertrag verankert. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist generell 4 Wochen bis zum 15. des Monats oder bis zum Monatsende.
Selbstverständlich gibt es noch weit mehr Gründe und Möglichkeiten jemandem oder etwas zu kündigen. Hierzu zählen beispielsweise auch Versicherungen jeglicher Art, Energie- oder Telefonanbieter. Die Art der Kündigungen und die damit verbundene Vorgehensweise sind allerdings ähnlich, bedürfen grundsätzlich einer knappen Schriftform und der Einhaltung gesetzlicher Fristen. Diese sind, genau wie bei Arbeitsverträgen, in den Versicherungspolicen oder Anbieterverträgen verankert.
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