Wie verfasse ich ein Testament?

Oliver Treffkorn
22.02.2011
Wie verfasse ich ein Testament?

Mit dem eigenen Tod setzt sich niemand gern auseinander. Doch das Leben ist nun einmal endlich - und es ist ein gutes Gefühl, für den Fall der Fälle alle Vorkehrungen getroffen zu haben. Mittels eines Testaments kann bestimmt werden, was nach dem Ableben mit dem eigenen Vermögen und Besitz geschehen soll. Wird auf eine solch letztwillige Verfügung verzichtet, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, was nicht immer im Interesse des Verstorbenen ist.

Wie verfasse ich ein Testament?

Ein Testament kann auf verschiedenen Wegen rechtswirksam errichtet werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg ist die Niederschrift eines handschriftlichen Testaments, in dem der Erblasser seinen letzten Willen zum Ausdruck bringt.

An die Verfassung eines solchen Testaments hat der Gesetzgeber strenge Bedingungen geknüpft, die unbedingt eingehalten werden müssen, um eine spätere Anfechtung des Testaments durch Erben zu verhindern.

Bei einem eigenständig verfassten Testament ist der gesamte Text handschriftlich zu verfassen. Anschließend muss dieses mit Vor- und Zunamen eigenhändig unterschrieben werden. Umfasst das Testament mehrere Seiten, sollten diese nummeriert werden; zudem ist jedes Blatt nochmals namentlich zu unterzeichnen.

Schließlich muss ein handschriftliches Testament ein Datum sowie den Ort der Niederschrift enthalten, um es von möglichen frühen Versionen unterschieden zu können.

Nicht zwingend erforderlich ist die Aufnahme persönlicher Daten, etwa des Geburtsdatums und der Anschrift des Erblassers sowie der Erben - dennoch sollten auch solche Angaben im Testament enthalten sein.

Wie verfasse ich ein Testament, dass mir 100%ige Sicherheit bietet?

Ein handschriftliches Testament birgt aber auch Gefahren, die einer Umsetzung des letzten Willens im Wege stehen können. So ist es etwa denkbar, dass die Verfügung nach dem Tod nicht aufgefunden oder von einem unredlichen Finder unterschlagen wird. Auch missverständliche Äußerungen führen häufig zu Streitigkeiten unter den Nachkommen.

Schwierigkeiten können zudem entstehen, wenn der Testierende unter gesundheitlichen Problemen leidet, die das Urteilsvermögen zumindest zeitweise beeinflussen.

In einem solchen Fall sollte in jedem Falle ein Notar aufgesucht werden, der die Testierfähigkeit des Verfügenden feststellt. Auch eine sachkundige und umfassende Beratung kann nur durch einen Notar erfolgen, der im Zweifelsfalle als Fachmann immer zurate zu ziehen ist.

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