Pflegeversicherung Leistungen
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Redaktion 28.04.2011 |
Seit rund 15 Jahren ist die gesetzliche Pflegeversicherung mittlerweile ein wichtiger Teil des Sozialversicherungssystems. Jeder krankenversicherte Bürger muss sich zudem auch in der Pflegeversicherung versichern. Welche Leistungen die Pflegeversicherung bietet, können Sie nachfolgend erfahren.
Die Pflegeversicherung Leistungen bestehen entweder in den Sachleistungen oder in der Zahlung eines Pflegegeldes. Beide Arten von Leistungen richten sich von der Höhe her danach, in welche Pflegestufe der Betroffene eingestuft worden ist.
Das Pflegegeld wird für die häusliche bzw. ambulante Pflege gezahlt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe, sodass in Pflegestufe I eingruppierte Personen ein Pflegegeld von monatlich 225 Euro erhalten. In Pflegestufe II eingruppierte Pflegebedürftige erhalten mit 430 Euro knapp den doppelten Betrag, und wer in Pflegestufe III eingruppiert wurde, der erhält ein monatliches Pflegegeld von 685 Euro.
Alternativ zum Pflegegeld können auch bei der ambulanten Pflege Sachleistungen erbracht werden, und auch eine Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld ist möglich. Die Höhe richtet sich wiederum nach der eingruppierten Pflegestufe und beträgt bei Pflegestufe I monatlich 440 Euro, in Pflegestufe II sind es 1.040 Euro und in Pflegestufe III werden Sachleistungen in Höhe von 1.510 Euro gezahlt.
Die Pflegeversicherung soll bestimmte Grundleistungen erbringen
Neben der häuslichen Pflege müssen nicht wenige Pflegebedürftige alternativ stationär gepflegt werden. Auch in diesem Fall erbringt die Pflegeversicherung Sachleistungen, welche die Kosten des jeweiligen Pflegeheims möglichst decken sollen. Gezahlt werden hier in der Pflegestufe I monatlich 1.023 Euro, in Pflegestufe II sind es 1.279 Euro und in Pflegestufe II werden monatlich Sachleistungen in Höhe von 1.510 Euro erbracht. In besonderen Härtefällen kann dieser Betrag auf 1.825 Euro erhöht werden.
Grundsätzlich soll die gesetzliche Pflegeversicherung bestimmte Grundleistungen erbringen, welche die Hilfe für den Pflegebedürftigen beinhaltet. Zu diesen Grundleistungen gehören die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität), die hauswirtschaftliche Versorgung, die Pflegehilfsmittel sowie die technische Versorgung und auch Pflegekurse für Angehörige. Bei der stationären Pflege kommen dann noch soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege mit dazu.
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