Bausparen
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Redaktion 30.03.2011 |
Bei einem Bausparvertrag wird monatlich eine feste Rate eingezahlt. Ein Bewertungssystem der Bausparkasse errechnet, zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Sparer berechtigt ist, ein vergünstigtes Bauspardarlehen zu beantragen. Ein Bausparvertrag gilt bei Erreichen dieses Zeitpunktes als zuteilungsreif. Zwar kann mit dem vergünstigten Bauspardarlehen auch eine grundlegende Renovierung einer bereits im Besitz des Sparers befindlichen Immobilie vorgenommen werden; der bevorzugte Verwendungszweck besteht jedoch im Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Ein Darlehensverzicht und die Verwendung der Bausparsumme für beliebige andere Zwecke ist möglich, allerdings stellt ein Bauvertrag eine sehr ungünstige Anlageform dar, wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Während der Ansparphase werden nur geringe Zinssätze gezahlt, wobei die staaatlichen Zulagen wie die Wohnungsbauprämie sowie vermögenswirksame Leistungen die Rendite nur geringfügig steigern.
Die Sparrendite alleine liegt zumeist unterhalb der von Banksparplänen. Wird das Darlehen in Anspruch genommen, so profitiert der Bausparer nicht alleine von dessen günstigem Zinssatz, sondern kann zudem das Darlehen jederzeit über die vereinbarte Rate hinaus teilweise oder auch ganz tilgen, ohne dass er eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Der Erwerb von Wohneigentum ist grundsätzlich sinnvoll, da Mietzahlungen eine sehr hohe verlorene monatliche Belastung darstellen.
Der gelegentlich geäußerte Einwand, dass der Immobilienbesitzer dauerhaft an einen Ort gebunden wäre, trifft in der Realtität nicht zu, da Wohneigentum jederzeit sowohl vermietet als auch verkauft werden kann. Bei einem Verkauf ist es häufig möglich, am künftigen Wohnort eine neue Immobilie mit dem Verkaufserlös zu erwerben. Bei der Bewertung der Ersparnisse gegenüber einer Mietwohnung sind Reperatur- und Instandhaltungskosten einzubeziehen, die bei einer Mietwohnung der Vermieter zu tragen verpflichtet ist.
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