Eigenheimrente
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Monika Weber 04.06.2009 |
Während die Riester Rente inzwischen schon zu einem festen Bestandteil der privaten Altersvorsorge von Millionen Deutschen geworden ist, ist die Möglichkeit die staatliche Förderung auch für die eigenen vier Wände verwenden zu können, erst 2008 neu geschaffen und soll auf gewisse Art und Weise die Eigenheimzulage ersetzen. Die Zulagen vom Staat, die steuerlichen Vergünstigungen und die große Auswahl bei den Anlagemöglichkeiten machen die Riester Rente für immer mehr Menschen interessant, zumal garantiert wird, dass die eingezahlten Beträge und die Zulagen auf jeden Fall später ausgezahlt werden. Nun ist die Riester Rente auch für Eigenheimbesitzer attraktiv geworden. Unter der Bezeichnung Wohn-Riester wird Riester-Sparern die Möglichkeit gegeben, zukünftig bis zu 100 Prozent aus dem angesparten Riester-Vermögen zu entnehmen, wenn es für den Bau oder den Kauf der eigenen vier Wände genutzt werden soll. Nicht ohne Grund wird Haus- und Wohnungseigentum schon lange als die so genannte „Rente in Stein“ bezeichnet, denn im Alter mietfrei wohnen entlastet die Haushaltskasse spürbar. So können bereits rückwirkend seit 01. Januar 2008 Riester-Vermögen für den Kauf oder den Bau oder die Tilgung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Das Objekt muss sich in Deutschland befinden und vom Riester-Sparer genutzt werden. Gefördert werden Bausparverträge und Darlehensverträge.
Derzeit beträgt die Riester-Förderung 154 Euro für jeden Erwachsenen, der rentenversicherungspflichtig ist, für jedes zum Haushalt gehörende Kind 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Die volle staatliche Förderung bekommt, wer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens einzahlt. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro. Bis zum Ende des Jahres 2009 darf Wohn-Riester nur aus dem Riester-Vermögen entnommen werden, wenn der Sparer schon mindestens 10.000 Euro angespart hat. Während der Sparphase wird die Riester Rente nicht besteuert und die und die erzielten Gewinne mit Riester-Sparen sind von der Abgeltungssteuer befreit. Ganz ohne Steuern geht es aber nicht, das Riester-Vermögen wird in der Auszahlungsphase besteuert. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass die nachgelagerte Besteuerung geringer ausfällt, weil der persönliche Steuersatz im Alter sinkt. Bei Wohn-Riester verzichtet der Sparer auf die monatliche Rente und nutzt das Geld für das Eigenheim. Geförderte Beträge werden auf einem Wohnförderkonto erfasst, jährlich mit 2 Prozent verzinst und nach später versteuert.
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