Wandelanleihen, Optionsanleihen und Aktienanleihen

Monika Weber
03.06.2009

Bei Wandelanleihen, Optionsanleihen und Aktienanleihen handelt es sich um festverzinsliche Wertpapieren, die dem Inhaber bestimmte Rechte zuweisen und von Unternehmen und Kreditinstituten zur Beschaffung von Kapital herausgegeben werden. Der Emittent verpflichtet sich gegenüber dem Inhaber der Anleihe zur Verzinsung des überlassenen Betrages, der auch als Nennwert bezeichnet wird. Das Besondere der Wandelanleihe ist im Vergleich zu anderen Anleihen, dass der Inhaber das Recht hat das Wertpapier gegen Aktien des Emittenten einzutauschen. Man bezeichnet dieses Recht als Wandlungsrecht, dass während der durch den Emittenten festgelegten Frist ausgeübt werden kann. Wird das Wandlungsrecht ausgeübt und die Aktien eingefordert, verliert der Anleger seinen Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung des ursprünglichen Anlagebetrages. Stattdessen kann er durch die Aktien von der Entwicklung der Börse profitieren und erhält je nach Ertragslage des emittierenden Unternehmens eine jährliche Dividende. Bei einem Verkauf der Aktien kann ein Kursgewinn erzielt werden.

 

Die Optionsanleihe besteht aus einem festverzinslichen Wertpapier und Optionsscheinen, die ebenfalls das Recht auf den Bezug von Aktien des Unternehmens verbriefen. Da sowohl das Wertpapier als auch die Optionsscheine unabhängig von einander genutzt und gehandelt werden können, geht bei Ausübung des Optionsrechtes und Bezug der Aktien der Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Anlagebetrages nicht verloren. Hierdurch profitiert der Anleger weiterhin von einem regelmäßigen Zinsertrag und kann gleichzeitig die Vorteile einer Aktienanlage nutzen. Bei einer Aktienanleihe entscheidet anders als bei einer Wandelanleihe und bei einer Optionsanleihe nicht der Inhaber, sondern der Emittent über den Bezug von Aktien. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Aktienanleihe kann der Emittent anstelle der Rückzahlung des Anlagebetrages eine bestimmte Anzahl von Aktien ausliefern. Von diesem Recht wird besonders dann Gebrauch gemacht, wenn der Kurs der Aktien niedriger als der Nennwert der Anleihe ist.

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