Besteuerung von Tagesgeld
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Redaktion 22.03.2011 |
Die Zinsgutschriften aus den Spareinlagen auf einem Tagesgeldkonto sind Erträge aus einer Kapitalanlage und müssen deshalb entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen versteuert werden. Während bis zum 31.12.2008 die Kapitalertragssteuer bei 30 Prozent lag und zusätzlich noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Zinserträge fällig waren, hat sich das mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 für den Sparer positiv geändert.
Die jetzt geltende Besteuerung von Erträgen aus Tagesgeldkonten
Seit Januar des Jahres 2009 gelten in ganz Deutschland verbindlich neue Regeln zur Besteuerung von Einkünften aus Geschäften mit Wertpapieren und aus Kapitalanlagen, zu denen auch das Tagesgeld zählt. Alle Zinseinkünfte werden mit einer pauschalen Steuer in Höhe von 25 Prozent plus Solizuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Für das Tagesgeld ergeben sich gegenüber der alten Variante somit Vorteile, da die tatsächliche Steuerlast für den einzelnen Sparer sinkt. Der bisher geltende Sparerfreibetrag und die Werbekostenpauschale bleiben in ihrer Höhe bestehen und werden zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst.
Mithilfe des Sparerpauschbetrages hat es der Sparer in der Hand, Erträge in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete von der Abschlagssteuer freizustellen. Erteilt er der Bank, bei der das Tagesgeldkonto geführt wird einen entsprechenden Freistellungsauftrag, können die Zinserträge bis zu der genannten Höhe steuerfrei vereinnahmt werden. Ein Freistellungsauftrag kann bei mehreren Bank erteilt werden, er darf in der Summe nur nicht den Sparerpauschbetrag insgesamt übersteigen. Da das Zinsniveau für Tagesgeld sich in den letzten Monaten deutlich gesenkt hat, kann der Sparer, der einzig und allein auf Tagesgeld setzt, davon ausgehen, dass er seine Zinserträge im Jahr 2009 steuerfrei vereinnahmen kann. Bei Verheirateten sind immerhin 1.602 Euro steuerfrei. Das heißt beispielsweise bei 50.000 Euro, die auf einem Tagesgeldkonto angelegt werden, gibt es für das Jahr 2009 vielleicht 1.375 Euro Zinsen, wenn das Tagesgeld durchgängig mit 2,75 Prozent verzinst wird. Erst bei Anlagebeträgen, die deutlich über die 50.000 Euro Grenze hinausgehen, muss die Abgeltungssteuer gezahlt werden, die jede Bank direkt an das Finanzamt abführt. Sparer, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist, können sich mit der Einkommenssteuerklärung am Jahresende eventuell die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer wieder zurückholen.
Alternative Nichtveranlagungsbescheinigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sparer, deren Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt, das kann für Rentner, Studenten, Hausfrauen und Kinder zutreffen, beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die Finanzämter stellen diese aus, wenn das Einkommen so gering ist, dass der Antragsteller steuerlich nicht veranlagt wird. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt maximal für einen Zeitraum von drei Jahren und muss bei Veränderungen in den Einkommensverhältnissen an das Finanzamt zurückgegeben werden, dann gelten die bereits erwähnten Sparerpauschbeträge.
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Kommentare
[...] Da viele Anleger ihr
[...] Da viele Anleger ihr Geld nicht mehr nur bei einer Bank angelegt haben ist es möglich, den Freistellungsauftrag zu teilen. Hierzu müssen die jeweils zu erwartenden Erträge bei der Bank berechnet werden. Wichtig ist, dass die Summe aller gestellten Freistellungsaufträge die Gesamtsumme nicht übersteigt. Ist dies der Fall, kann es bei einer stichprobenartigen Überprüfung des Finanzamtes zu Problemen kommen, da dann die genaue Summe der erhaltenen Zinsen nachgewiesen werden muss. [...]