Einlagensicherungsfonds

admin
18.02.2009

Die Finanzkrise hat es offenbart: Gelder, die bei einer Bank angelegt werden, sind nicht in jedem Fall zu 100% gesichert. Der Grund hierfür ist die gesetzliche Einlagensicherung, die lediglich bis zu einem Betrag von 20.000 Euro reicht. Sparer, die einen größeren Betrag eingezahlt haben, müssen bei einer Insolvenz ihrer Bank unter Umständen auf die Rückzahlung dieser Gelder verzichten.

Für Anleger ist daher wichtig, in welcher Höhe die Einlagen bei der jeweiligen Bank gesichert sind. Hierüber sollte sich jeder Kunde vor Abschluss eines Tagesgeldkontos oder Festgeldkontos umfassend informieren. Viele Banken erstellen auf Wunsch auch ein Schreiben über die Höhe der Einlagensicherung. Vor allem bei ausländischen Banken ist hier Vorsicht geboten, denn sie bieten oft nur eine unzureichende Sicherung, sofern die deutsche Tochter der Bank nicht den deutschen Einlagensicherungssystemen angehört.

In Deutschland gibt es verschiedene Systeme, die Einlagen der Kunden zu sichern. Dies ist zum einen die Gewährträgerhaftung bei öffentlichen Sparkassen. Hier haftet das übergeordnete Institut, sofern eine der Sparkassen Insolvenz anmelden muss. Gleiches gilt für die Genossenschaftsbanken, die ebenfalls übe eine derartige Gewährträgerhaftung abgesichert sind.

Ein etwas anderes System nutzen die privaten Banken in Deutschland. Sie haben sich zum so genannten Einlagensicherungsfonds zusammengeschlossen. Jedes Institut zahlt hierbei eine feste Summe ein, die sich nach der Größe der Bank sowie der Summe der Einlagen richtet. In den meisten Fällen sind somit die Einlagen der Kunden in einer Höhe von mehreren Millionen Euro abgesichert.
Zu den Anlagen, die über den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind, gehören Sparkonten, Gelder auf Kontokorrentkonten sowie Tagesgeldkonten und Festgelder. Wertpapiere hingegen fallen nicht unter die Sicherung des Einlagensicherungsfonds, denn diese werden von den Banken lediglich verwahrt. Auch Zertifikate, Anleihen oder Anlagen mit Nachrangabrede sind nicht gesichert.

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