Kleinkredit
|
|
Redaktion 30.03.2011 |
Unter einem Kleinkredit versteht man einen Kredit, der von privaten Kunden mit guter Bonität zur Deckung eines geringen Finanzierungsbedarfs in Anspruch genommen werden kann. Die Bezeichnung Kleinkredit ist darauf zurückzuführen, dass die Bank hierdurch im Vergleich zu anderen Finanzierungsangeboten des normierten und des individuellen Kreditgeschäftes verhältnismäßig geringe Kreditbeträge zur Verfügung stellt.
Jede Kreditvergabe muss entsprechend dem Umfang der bereitgestellten Finanzierungsmitteln und der Risikoklasse des Kreditnehmers mit haftendem Eigenkapital hinterlegt werden. Eine solche Besicherung ist bei der Vergabe von Kleinkrediten weniger umfangreich, so dass die Bank die Möglichkeit hat, viele Kredite dieser Art zu vergeben. Infolgedessen kann eine Steigerung des erwirtschafteten Ertrages aus Zinsen und Gebühren verzeichnet werden.
Je nach Anbieter werden durch Kleinkredite finanzielle Mittel zwischen 500 € und 50.000 € entweder in bar oder durch Kontogutschrift zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu anderen Krediten unterliegt der Kleinkredit keiner Zweckbindung, so dass der Kunde den aufgenommenen Betrag nach eigenem Ermessen einsetzen kann. Häufig dienen Kleinkredite der Finanzierung privater Konsumausgaben wie beispielsweise dem Erwerb von Dekorationsgegenständen und Möbeln, elektronischen Geräten oder der Finanzierung einer Urlaubsreise.
Darüber hinaus können Kleinkredite auch zur Umschuldung bestehender Kredite eingesetzt werden, so dass der Kreditnehmer durch vorteilhaftere Konditionen Kosten sparen kann. Die Rückzahlung des Kleinkredites und der anfallenden Zinsen erfolgt in monatlichen Raten während einer Laufzeit von in der Regel 12 bis 84 Monaten. Darüber hinaus erlauben einige Anbieter auch die Zahlung von Sondertilgungen. Im Kreditvertrag ist festgelegt, ob dies jederzeit oder nur zu bestimmten Zeitpunkten während der Laufzeit möglich ist. Der Zinssatz für die Nutzung des Kleinkredites orientiert sich am allgemeinen Marktzinsniveau, der Risikoklasse des Kreditnehmers und den Konditionen des Kreditgebers.
Meistens handelt es sich um einen Festzinssatz, der während der gesamten Vertragslaufzeit konstant bleibt. Zur Absicherung des Kleinkredites wird häufig eine stille Lohn- und Gehaltsabtretung zu Gunsten des Kreditgebers vereinbart. Hierdurch werden die pfändbaren Ansprüche, die der Kreditnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat, auf die Bank übertragen. Im Interesse des Kreditnehmers wird der Arbeitgeber hierüber nicht informiert. Die Bank beansprucht die Kreditsicherheit nur wenn der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und auch auf wiederholte Mahnungen nicht reagiert.
mehr vom Autor
lesen Sie weiter
-
Christian Morgner18.03.2011
-
Redaktion22.02.2011
-
Tobias19.10.2010
-
Redaktion18.03.2011
-
Claudia Haut19.05.2011
neue Beiträge
-
Tobias19.04.2012
-
Tobias05.04.2012
-
Tobias25.03.2012
-
Tobias20.03.2012
-
Tobias27.02.2012
lesen Sie weiter
-
Redaktion25.11.2010
-
Cornelia Gschiel02.01.2011
-
Claudia Haut14.02.2011
-
Redaktion06.11.2007
-
Redaktion26.11.2010











