Risikoaufklärung der Banken
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admin 29.05.2009 |
Bei jeder Geldanlage ist es wichtig, dass der Anleger hierüber 100%ig aufgeklärt wird. Gerade bei Wertpapiergeschäften, die hohe Verluste mit sich bringen können, sollten Anleger auf diese Beratung nicht verzichten. In der Vergangenheit war die Aufklärung der Banken jedoch immer wieder bemängelt worden, offensichtlich sicherheitsorientierte Anleger wurden hier in risikoreiche Anlagen gedrängt.
Um die Beratung der Banken einheitlicher und transparenter zu gestalten, wurden im November 2007 die neuen Richtlinien MiFID eingeführt. Sie sollen vor allem zu einem besseren Schutz der Anleger führen, die seither nur Wertpapiergeschäfte tätigen können, wenn sie über wirklich alle Chancen und Risiken aufgeklärt wurden.
Risikoaufklärung der Bank
Für diese Aufklärung steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung. In diesem Formular sind zuerst die persönlichen finanziellen Verhältnisse einzugeben. Hierdurch soll geklärt werden, mit welchem Anteil der Anleger in spekulative Anlagen investieren möchte und ob finanzieller Hintergrund besteht. Wer hierzu keine Angaben machen möchte, kann nur sicherheitsorientierte Anlagen tätigen, Aktienanlagen sind dann nicht möglich. Weiterhin muss der Anleger selbst Aussagen über seine Risikoeinstellung tätigen. Er wird beispielsweise gefragt, ob er für die Erzielung höherer Erträge auch bereit ist, höhere Risiken einzugehen und ob ihn bereits kleine Verlust nervös machen.
Diese Angaben werten die Computerprogramme der Banken aus und wählen ein bestimmtes Risikoprofil für den Anleger aus. Dieses Risikoprofil (Rentenorientiert, Chancenorientiert) gibt später die jeweilige Aktienquote an. Somit ist der Bankberater an eine maximale Aktienquote gebunden, die nicht überschritten werden darf. Möchte der Anleger später einmal seine Risikoneigung erhöhen, muss er speziell über die Risiken aufgeklärt werden.
Anleger, die ihr Depot bei Direktbanken unterhalten, müssen ebenfalls diese Fragen des Wertpapierhandelsgesetzes beantworten. Auch bei ihnen richtet sich die später zu erwerbende Aktienquote hiernach.
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