Wie sicher ist das Festgeld
|
|
Redaktion 22.03.2011 |
Nachrichten über Bankenpleiten aus den USA veranlassen auch Sparer in Deutschland vermehrt dazu, sich Gedanken über die Sicherheit ihrer Festgeld-Einlagen zu machen. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt 90 % der Guthaben, maximal jedoch 20 000 Euro je Kunden.
Der tatsächlich geschützte Betrag ist jedoch höher, da sowohl die privaten Banken als auch die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken jeweils eigene freiwillige Einlagensicherungsfonds geschaffen haben, durch welche die Einlagen faktisch komplett geschützt sind. Experten weisen zwar darauf hin, dass die freiwilligen Fonds ihre Aufgabe nicht erfüllen können, wenn nahezu alle Banken der entsprechenden Gruppe von einer Bankenkrise betroffen sind; sie sagen aber ebenfalls, dass die strengen Bestimmungen für die Kreditvergabe dieses als sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Nicht übersehen werden darf jedoch, dass die Abwicklungsmodalitäten im Falle einer Bankpleite dazu führen können, dass sich die Auszahlung gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt verzögert. Ausländische Banken werben für Festgeld-Anlagen und zahlen nicht selten Zinsen, welche die von ihren deutschen Mitbewerbern angebotenen deutlich übersteigen. Für die Bewertung der Sicherheit dieser Einlagen ist zu beachten, dass alle Banken, die eine Niederlassung in Deutschland unterhalten, zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestregelung beim Anlegerschutz verpflichtet sind.
Ob sie zusätzlich Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind, lässt sich bei der Bank erfragen oder auf der Internet-Seite nachlesen. Wird keine deutsche Bankleitzahl angegeben, sondern das Festgeld direkt bei einem Institut im Ausland angelegt, gilt die gesetzliche Verpflichtung zum Anlegerschutz gemäß deutschen Rechts nicht. In diesem Fall ist es unerlässlich, dass sich der Anleger über die Regelungen in dem Land, in welchem die Bank ihren Sitz hat, informiert.
In vielen europäischen Ländern ist der gesetzliche Schutz besser als in Deutschland, während dort eine freiwillige Zusatzleistung nicht üblich ist.
mehr vom Autor
lesen Sie weiter
-
Redaktion21.02.2011
-
Monika Weber01.06.2009
-
Redaktion18.03.2011
-
Redaktion11.11.2010
-
Monika Weber25.11.2010
neue Beiträge
-
Tobias19.04.2012
-
Tobias05.04.2012
-
Tobias25.03.2012
-
Tobias20.03.2012
-
Tobias27.02.2012
lesen Sie weiter
-
Cornelia Gschiel29.12.2010
-
Redaktion06.11.2007
-
Cornelia Gschiel02.01.2011
-
Redaktion26.11.2010
-
Claudia Haut14.02.2011










Kommentare
[...] Dennoch haben
[...] Dennoch haben Spareinlagen als Geldanlage deutlich größere Konkurrenz als noch im letzten Jahrzehnt, zum Beispiel durch Tagesgeldanlagen, Festgelder oder Geldmarktfonds. [...]