Wie schreibt man eine Wohnungskündigung?
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Oliver Treffkorn 25.02.2011 |
Steht ein Umzug bevor, braucht man sich über mangelhafte Beschäftigung meist nicht zu beklagen. Tausend Dinge wollen am liebsten gleichzeitig erledigt werden - da gerät schnell einmal das wirklich Wichtige in Vergessenheit. Um unnötige Überzahlungen zu vermeiden, sollte auch daran gedacht werden, die alte Wohnung fristgerecht zu kündigen. Aber wie schreibt man eine Wohnungskündigung, mit der man auf der sicheren Seite ist?
Im Mietvertrag befinden sich alle Informationen
Sind die wichtigsten Dokumente zur Hand, ist das Schreiben einer Wohnungskündigung kinderleicht. Von besonderer Bedeutung ist vor allem der alte Mietvertrag, in dem auch die Länge der Kündigungsfrist enthalten ist. Diese beträgt zwar in aller Regel nur drei Monate, insbesondere bei langen Mietverhältnissen kann diese Frist jedoch auch variieren. Zudem gibt
der Mietvertrag über die Adresse des Vermieters Aufschluss, an den die Wohnungskündigung zu richten ist. Schließlich ist hier auch die Nummer des Mietvertrages zu entnehmen, die neben der Anschrift der Wohnung und dem eigenen Namen in der ‘Betreff’ des Kündigungsschreibens gehört.
Der Wortlaut der Wohnungskündigung
Für eine wirksame Wohnungskündigung sind keine langen Ausführungen notwendig. Nach der förmlichen Anrede des Vermieters muss lediglich mitgeteilt werden, dass mit diesem Schreiben die Wohnung fristgerecht bis zum gewünschten Datum gekündigt wird.
Um eine reibungslose Übergabe des Mietobjekts zu gewährleisten, macht sich häufig eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter erforderlich, um etwaige Schönheitsreparaturen und Ausbesserungen besprechen zu können. Um hier eine Terminsvereinbarung zu erleichtern, sollte dem Kündigungsschreiben auch eine Telefonnummer beigefügt werden, unter der sie üblicherweise tagsüber erreichbar sind.
Wie ist die Wohnungskündigung zu versenden?
In jedem Falle sollte um schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten werden. Nur so haben sie einen Nachweis in der Hand, dass der Vermieter diese auch tatsächlicherhalten hat. Auf Nummer sicher gehen sie mit einem Einschreiben. Dieses ist zwar etwas teurer als ein herkömmlicher Brief, dafür erhalten sie von der Postfiliale einen rechtsgültigen Beleg, der die Zustellung der Wohnungskündigung garantiert.
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